Projekt: Ethnisch getrennte Klassen an Berliner Schulen
Jedes Kind hat das Recht auf eine diskriminierungsfreie Bildung. Das ist nicht nur in nationalen Gesetzen, sondern auch in unterschiedlichen Menschenrechtskonventionen gewährleistet.
Trotzdem stellen Diskriminierungen im Bildungssystem keine Ausnahmen dar, vielmehr kommen sie regelmäßig vor. Eine Besondere form von Diskriminierung stellen die ethnisch getrennten Klassen dar.
Getrennte Klassen als Diskriminierung
In Berlin werden Klassen regelmäßig aufgrund der Religion, Muttersprache, ethnischen oder sozialen Herkunft eingeteilt. Einer solchen Einteilung fehlt aber eine Rechtfertigung. Solche Maßnahmen stellen eine Diskriminierung dar.
Daneben können auch sogenannte Förderklassen oder Lerngruppen diskriminierend sein, auch wenn die ursprüngliche Idee gut gemeint ist. Dies ist der Fall, wenn die Förderziele (z.B. Spracherwerb) längerfristig oder gar nicht erreicht werden. So entstehen allmählich Klassen, die über Jahre hinaus fast nur von Kindern mit Migrationshintergrund besucht werden. Diese werden oft als inkompetent belästigt und stigmatisiert. Folglich bekommen diese Kinder auch schlechtere Empfehlungen und Abschlüsse. Es entsteht eine Struktur von guten “deutschen“ Klassen und minderwertigen “Ausländerklassen“. Diese Klassen verschlechtern erheblich die künftigen Bildungschancen der Kinder mit Migrationshintergrund.
Rechtsschutz gegen Diskriminierungen in Schulen
Welcher Rechtsschutz gibt es denn vor Diskriminierungen in Schulen, und besonders vor getrennten Klassen? So schreibt das Berliner Schulgesetz vor, dass die Schule eine angemessene Bildung und Erziehung zu vermitteln habe und zwar ohne Diskriminierung.
Das Schulgesetz regelt zwar die Möglichkeit der besonderen Förderung für Kinder mit Sprachproblemen in Lerngruppen. Gleichzeitig ist die Schule aber daran gehalten, die Bildung zukunftsfähig und diskriminierungsfrei zu gestalten. Ausnahmen für Förderzwecke sind nur dann rechtens, wenn diese den Kindern wirklich hilft. So hat der Europäische Menschenrechtshof entschieden, dass getrennte Klassen verboten sind, wenn keine konkrete Möglichkeit auf Wiedereingliederung in Regelklassen besteht. Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache haben mit anderen Worten das Recht mit allen anderen Schülerinnen und Schülern gemeinsam unterrichtet zu werden.
Es wird Zeit, dass auch die Berliner Schulen diese Vorgaben ernst nehmen und das Recht der Kinder auf eine diskriminierungsfreie und zukunftsfähige Bildung umsetzen.
Unsere Unterstützung – Melden Sie sich!
Wenn Ihnen Fälle von getrennten Klassen bekannt sind oder Ihre Kinder selbst betroffen sind, können Sie sich bei uns melden. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorgehen gegen solche diskriminierenden Praktiken.
Wir bieten Ihnen:
- Einzelfallberatung
- Vermittlung zum/r Anwalt/Anwältin
- Begleitung im gesamten Prozess
- Finanzielle Unterstützung für Ihre juristischen Schritte
Kontaktperson:
Cengiz Barskanmaz, Consultant der Open Society Justice Initiative
Beratung und Meldung von getrennten Klassen
HOTLINE: 030/ 218 07 666 oder 0176/ 32 77 18 18
E-mail: info@getrennteklassen.org